Was ist eine auflage

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Der Begriff Auflage bezeichnet im Verlagswesen die Gesamtzahl der nach einer bestimmten unveränderten Satzvorlage gedruckten Exemplare einer Publikation, von der nach ihrem Abverkauf auch weitere erstellt und dann entsprechend fortlaufend mit. 1 Der Begriff Auflage bezeichnet im Verlagswesen die Gesamtzahl der nach einer bestimmten unveränderten Satzvorlage gedruckten Exemplare einer Publikation. 2 Die Auflage ist in der Dogmatik des deutschen Verwaltungsrechts eine selbständige Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt (VA), mit der dem Begünstigten des. 3 Auflage, abonnierte. Die Gesamtzahl der Exemplare einer Zeitung, die an feste, zahlende Einzelbezieher geliefert werden. Einzelverkauf. Lieferung und Verkauf. 4 Substanz oder Sache, die auf eine Oberfläche gelegt / aufgebracht wird. layer, coating. eine silberne Uhr mit Goldauflage a silver watch with gold plating. eine wasserdichte Matratzenauflage für Bettnässer. (Translation of Auflage from the GLOBAL German–English Dictionary © K Dictionaries Ltd). 5 Auflage. streng erfüllen Weisung erscheinen behördlich hoch hart nachträglich Beschränkung Einschaltquote Einschränkung erteilen knüpfen. Bedingung genehmigen gesetzlich strikt feuerpolizeilich Quote Vermächtnis Vorschrift verbinden machen verstoßen. Sehr häufig in Verbindung mit Auflage. Substantive. 6 Der Begriff Auflage bezeichnet im Verlagswesen die Gesamtzahl der nach einer bestimmten unveränderten Satzvorlage gedruckten Exemplare einer Publikation, von der nach ihrem Abverkauf auch weitere erstellt und dann entsprechend fortlaufend mit Nummern wie z. B. „2. Auflage“ versehen werden können. Bei Büchern wird die geänderte Version. 7 die Auflage haben, etw zu tun to be obliged to do sth. d (=Stütze) support, rest. e (=Überzug) plating no pl, coating. (=Polsterung) pad, padding no pl. eine Auflage aus Silber silver plating or coating. Translation German - English Collins Dictionary. 8 ‘hineinlegen, konservieren, mit einer Einlage verzieren, einzahlen’, mhd. īnlegen ‘ein-, hineinlegen, gegen jmdn. eine Klage vorbringen’; Einlage f. ‘das Hineingelegte, Versteifung (bei Kleidern), angelegtes oder eingezahltes Geld, Spargeld’ ( Jh., bereits früh im Bankwesen). 9 Auflage (Verwaltungsrecht), eine belastende Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt; Auflage (Zivilrecht), eine Anordnung bei einer Schenkung oder in einer letztwilligen Verfügung; Auflage (Ornament), in der Kunst das mit einer Matrize aufgedrückte oder als Einzelteil applizierte Relief als Verzierung. auflage englisch 10 Eine Auflage (echte Nebenbestimmung) iSd § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG ist eine (nur bei einem begünstigenden Verwaltungsakt mögliche) Bestimmung, durch die dem. 11