Ich wurde gekündigt was nun Startseite / Recht, Gesellschaft & Behörden / Ich wurde gekündigt was nun Wer das nicht tut, bekommt später beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Kurz und vereinfacht gesagt: Sobald einem bekannt ist, dass man arbeitslos werden wird, ist man verpflichtet, sich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden. 1 Holen Sie die Mitteilung Ihrer Schwangerschaft oder Schwerbehinderung nach · Wenden Sie sich an den Betriebsrat · Sammeln. 2 2. Arbeitslosengeld beantragen · 3. Resturlaub klären · 4. Schwangerschaft oder Behinderung melden · 5. Nichts persönlich nehmen · 6. 3 1. Zwischenzeugnis verlangen · 2. Arbeitslosengeld beantragen · 3. Resturlaub klären · 4. Aufhebungsvertrag. 4 Melden Sie sich arbeitssuchend. Wenn Ihnen gekündigt wurde und Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich nicht nur rechtzeitig arbeitslos, sondern außerdem auch frühzeitig arbeitssuchend melden. Hierfür haben Sie nur drei Tage ab Erhalt der Kündigung Zeit. 5 Von der eigenen Kündigung kann man auf unterschiedliche Weisen erfahren. Sie bedarf, um wirksam zu werden, jedoch immer der Schriftform. Das bedeutet, dass sie schriftlich auf Papier festgehalten sein muss. Das gesagte Wort, eine E-Mail oder gar eine SMS reichen nicht aus. 6 Auch wenn Ihnen gekündigt wurde, muss der Chef Ihrem Urlaubsantrag zustimmen. Andernfalls kann eine Selbstbeurlaubung gar zu einer fristlosen Kündigung führen. Falls Sie Ihren Resturlaub nicht mehr nehmen können (oder dürfen), muss der Arbeitgeber diesen dann aber zumindest auszahlen. 7 Nach einer Kündigung sind Sie verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und spätestens am Ende der Kündigungsfrist arbeitslos zu melden, sofern Sie dann noch keine neue Stelle haben. Wenn Sie sich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist arbeitslos melden, bekommen Sie Ihr Arbeitslosengeld nicht ab dem Beginn Ihrer. 8 Wenn Ihnen gekündigt wurde und Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich nicht nur rechtzeitig arbeitslos, sondern außerdem auch frühzeitig arbeitssuchend melden. 9 Sie haben selbst gekündigt. Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag geschlossen. Ihr Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverhältnis gekündigt, weil er Ihnen arbeitsvertragswidriges Verhalten vorwirft. ich wurde gekündigt und will nicht mehr zur arbeit 10 2. Melden Sie sich arbeitssuchend · 3. Nehmen Sie Kontakt zum spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht auf · 4. 11 was tun bei kündigung durch arbeitgeber 12