Voraussetzung für deutsche staatsangehörigkeit Startseite / Recht, Gesellschaft & Behörden / Voraussetzung für deutsche staatsangehörigkeit Sie leben seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in. 1 Sie können Ihre Identität nachweisen. 2 Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. 3 Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen finanzieren. 4 Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise eingebürgert werden. Für sie ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein. Einbürgerungstest. 5 Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland mit Hilfe des Tests nachweisen. Ausnahmen: Sie haben einen deutschen Schulabschluss erworben. 6 Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können jedoch seit dem unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. 7 Es gibt folgende Gründe für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Erwerb durch eheliche Geburt Eheliche Kinder, die zwischen dem und dem geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch den deutschen Vater. 8 Voraussetzung - Aufenthalt: Seit acht Jahren rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 StAG Der Antragsteller muss für die Einbürgerung grundsätzlich acht Jahre in Deutschland seinen Wohnsitz haben. 9 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen; Es entstehen zusätzliche Kosten für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes). einbürgerung nach 6 jahren voraussetzungen 10 unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung · geklärte Identität und. 11 antrag deutsche staatsbürgerschaft formular 12